Familien- und Erbrecht
Die Schaffung einer Vertrauensbasis zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist im Bereich des Familien- und Erbrechts von
zentraler Bedeutung. Palmalex bietet Ihnen eine Form der Zusammenarbeit,
bei der Ihre rechtsmäβigen Interessen vorbehaltlos vertreten werden. Unsere internationale Ausrichtung ermöglicht es uns,
Ihnen umfassenden Service in Fragen des internationalen Familien- und Erbrechts anzubieten.
Im Familienrecht vertreten wir Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Eheliche Trennung und Ehescheidung, gerichtlich und außergerichtlich
- Vereinbarungen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
- Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen
- Unterhalt für Ehegatten und Kinder, insbesondere Durchsetzung von Ansprüchen und Vollstreckung ausländischer Titel
- Fragen des ehelichen Güterrechts
- Adoption
- Betreuungs- und Vormundschaftsverfahren
Im Bereich Erbrecht zählen zu unseren Leistungen:
- Erlangung der Sterbeurkunde
- Erlangung der Bescheinigung des Zentralen Testamentsregisters
- Falls ein Testament vorliegt: Erlangung einer beglaubigten Kopie des Testaments beim errichtenden Notar
- Falls kein Testament vorliegt: Erbenerklärung oder Erbenermittlungsverfahren
- Feststellung des Nachlasses und Errichtung eines Nachlassverzeichnisses
- Beratung und Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahmeerklärung und Beratung zur Erlangung des Erbscheins
- Beratung bei der Entrichtung der Erbschaftssteuer
- Abwicklung der Formalitäten zur Eintragung der Erben in den öffentlichen Registern (Grundbuch etc)
- gegebenenfalls prozessuale Vertretung